- Konnossement
- Seeladeschein
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Kon|nos|se|mẹnt 〈n. 11〉 Frachtbrief [<frz. connaissement „Seefrachtbrief, Konnossement“; eigtl. „Erkennungsschein“; zu connaître „kennen, wissen“]* * *
Kon|nos|se|mẹnt, das; -[e]s, -e [Mischbildung aus ital. conoscimento = Erkenntnis u. frz. connaissement = Frachtbrief, zu: connaître, ital. conoscere < lat. cognoscere = erkennen] (Seew.):Frachtbrief.* * *
Konnossemẹnt[Mischbildung aus italienisch conoscimento »Erkenntnis« und französisch connaissement »Frachtbrief«, zu lateinisch cognoscere »erkennen«] das, -(e)s/-e, französisch Connaissement [kɔnɛs'mã], Wertpapier des Seehandelsrechts im Seefrachtverkehr (Seefrachtvertrag); eine Beurkundung des Frachtvertrages, zugleich Empfangsbestätigung des Verfrachters und Versprechen der Ablieferung des Frachtgutes an den legitimierten Inhaber der Urkunde (§§ 642 ff. HGB). Das Konnossement kann Übernahmekonnossement sein, wenn die übernommenen Güter noch an Land eingelagert sind, oder Bordkonnossement, wenn sie schon verladen sind. Es wird meist als Orderpapier ausgestellt; das in ihm verbriefte Empfangsrecht kann dann durch Indossament übertragen werden (»gekorenes Orderpapier«). Die Übergabe des Konnossements an den durch Indossament Legitimierten hat die gleiche Wirkung wie die Übergabe des Gutes (Traditionswirkung, § 650 HGB). Der Erwerber des Konnossements wird Eigentümer und kann so schon über die Ware verfügen. - Die Frachturkunden des Binnenschiffsverkehrs sind Ladescheine.Das Konnossement ist in Österreich und der Schweiz ähnlich geregelt, aber, da diese Staaten keine Küsten besitzen, wenig gebräuchlich.* * *
Kon|nos|se|mẹnt, das; -[e]s, -e [Mischbildung aus ital. conoscimento = Erkenntnis u. frz. connaissement = Frachtbrief, zu: connaître, ital. conoscere < lat. cognoscere = erkennen] (Seew.): Frachtbrief.
Universal-Lexikon. 2012.